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Der Verein BOH e.V.
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Die Vereins-Satzung
PDF > Satzung des Vereins "Bildungsoffensive Hassel e.V." (PDF)
Präambel
Bildung und Ausbildung sind wesentliche Voraussetzungen, um Chancenungleichheit, Verarmung und Ausgrenzung zu bekämpfen – in Hassel ebenso wie in anderen Regionen. Durch bürgerschaftliches Engagement ist daher eine Bildungsoffensive entstanden, die in diesem Stadtteil gestaltend mitwirken will. Bildung und Ausbildung sind immer eingebettet in ein Netz von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und religiösen Strukturen:
Hassel befindet sich in einem Umstrukturierungsprozess, der, ausgehend von den Umbrüchen in der Erwerbsarbeit, die übrigen Lebensbereiche Wohnen, Freizeit und die gesamte Infrastruktur erfasst. Kokerei und Kraftwerk haben bereits geschlossen, die Zeche wird 2010 schließen. In GE-Hassel treffen niedrigster Bildungsstatus, niedriger „sozialer Rang“ (gemäß der Sozialraumanalyse von Prof. Dr. Strohmeyer) hoher Bevölkerungsanteil von Kindern und Jugendlichen und höchster Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zusammen und bedingen sich gegenseitig. Diese Problematik wird noch dadurch verschärft, dass in immer stärkerem Maße Ausbildungsplätze gestrichen werden, die Finanzierung grundlegender Bildungs- und Sozialeinrichtungen gefährdet ist und die Kinder und Jugendlichen ebenso wie die in der Bildungsarbeit tätigen Personen (Eltern, Erzieher/innen, Lehrer/innen usw.) eine sie bedrückende Perspektive empfinden.
Wertebasis und ihre rechtliche Verankerung
Der Verein „Bildungsoffensive Hassel e.V.“ bezieht sich mit seinem Engagement ausdrücklich auf die Agenda 21 zur Realisierung nachhaltiger Entwicklung und das Menschenrecht auf Bildung. Dieses ist eines der grundlegendsten Menschenrechte und international, national sowie regional rechtlich verankert. Für Kinder und Jugendliche wird das Recht auf Bildung international insbesondere in der UN- Kinderrechtskonvention ausgeführt. Sie besagt, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,
Dieses Recht bezieht sich auf die „definierten“ Mitglieder unserer Gemeinschaft als auch auf die Minderheiten (nationale, ethnische, religiöse, sprachliche), unabhängig davon ob sie Mitglieder mit voller Staatsbürgerschaft oder Minderheiten mit eingeschränkten Bürgerrechten sind . Das Recht auf Bildung wird in den folgenden vier Teilaspekten realisiert:
(Internationale Standards zur Realisierung des Menschenrechts auf Bildung aus „Internationale Übereinkommen zum Recht auf Bildung und zur Freiheit der Erziehung (erweiterte Neuauflage 1995) von Alfred Fernandes und Siegfried Jenker (Hrsg.) )
Allgemeine Grundsätze:
Folgende Grundsätze der Kinder u. Jugendförderung liegen dem Engagement des Vereins Bildungsoffensive Hassel e.V. zu Grunde:
Ziele des Vereins „Bildungsoffensive Hassel e.V.“ sind
§ 1 Name (1) Der Verein trägt den Namen ”Verein Bildungsoffensive Hassel“. Mit der Eintragung ins Vereinsregister trägt er den Zusatz ”e.V.”
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung formeller und informeller Bildung für Kinder und Jugendliche und ihre Eltern in Schulen, bei Trägern, Verbänden und Vereinen der Kinder- und Jugendhilfe und des Sports sowie in den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften in Hassel im Rahmen eines lokalen Bildungsnetzwerkes. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen realisiert werden:
Sprachförderung:
Berufliche Bildung:
Der Verein „Bildungsoffensive Hassel e.V.“ übernimmt darüber hinaus die Aufgabe, Mittel für die Realisierung der genannten Maßnahmen zu beschaffen. § 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein „Bildungsoffensive Hassel e.V.“ mit Sitz in Gelsenkirchen-Hassel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. (1) Mitglieder des Vereins können natürliche Personen, juristische Personen, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Vereine, Verbände, Unternehmen oder Vereinigungen werden, die den Zweck des Vereins unterstützen.
(2) Neue Mitglieder beantragen ihren Beitritt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
(3) Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(4) Über die Höhe von Mitgliedsbeiträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
(5) Die Mitgliedschaft endet
(6) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schwerwiegend gegen die Vereinsinteressen verstößt oder länger als ein Jahr seinen pflichtgemäßen Beitrag nicht entrichtet hat. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
Vereinsorgane sind:
(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr im Frühjahr statt. Zu ihr wird vom Vorstand mit einer Frist von vier Wochen schriftlich (oder durch E-Mail) unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung eingeladen. Darüber hinaus sind auf Antrag von 20 % der Mitglieder außerordentliche Mitgliederversammlungen vom Vorstand einzuberufen.
(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Beratung und Beschlussfassung über die Vereinsarbeit, b) Beratung und Beschlussfassung über den Jahresarbeits- und Jahreswirtschaftsplan, c) Wahl des Vorstandes, d) Wahl von Kassenprüfern, e) Entlastung des Vorstandes, f) Festlegung von Mitgliedsbeiträgen, g) Satzungsänderungen. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder erforderlich. Anträge auf Satzungsänderungen müssen in der Einladung angekündigt und zugesandt werden. h) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und durch den Protokollführer und von einem Vorstandsmitglied unterzeichnet. i) Blockwahlen für die Wahl des Vorstands und der KassenprüferInnen sind zulässig.. (1) Der Vorstand besteht aus (2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorsitzenden und die Kassierer/innen. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten.
Die zwei Kassenprüfer/innen prüfen jährlich die Kassenlage und Kassenführung. Sie berichten der Mitgliederversammlung und können jederzeit unbeschränkt Einsicht in die Vereinsunterlagen nehmen, die im Zusammenhang mit der Kassenführung stehen.
§ 10 Geschäftsordnung
Der Verein gibt sich eine Geschäftsordnung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. In der Geschäftsordnung werden die Fragen geregelt, die nicht ausdrücklich in der Satzung festgeschrieben sind.
Die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung. Dazu ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Anträge zur Auflösung des Vereins müssen in der Einladung angekündigt und zugesandt werden
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Förderverein Lokale Agenda 21 Gelsenkirchen e.V. zur Verwendung für unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke zur Förderung
nachhaltiger Entwicklung in Gelsenkirchen.
PDF > Satzung des Vereins "Bildungsoffensive Hassel e.V." (PDF)
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